Die fachmännische Erstellung der Finanzbuchhaltung ist die Grundlage zur erfolgreichen Führung Ihres Unternehmens. Die Ermittlung von monatlichen Ergebnissen ist Entscheidungshilfe für Ihr wirtschaftliches Handeln. Benötigen Sie einen Kredit bei Ihrer Bank, wird u.a. Ihre Finanzbuchhaltung als Kriterium für die Vergabe herangezogen. Zudem ist die Finanzbuchhaltung Basis für Ihren Jahresabschluss und die damit im Zusammenhang stehenden Steuererklärungen.
• Erstellen der Finanzbuchhaltung
• Offene Postenliste
• Kostenstellenbuchhaltung
• Anlagenbuchhaltung
• Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassender Meldungen und Steuererklärungen im One-Stop-Shop (OSS) Verfahren
• Laufende Beratung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht
Damit Ihre Arbeitnehmer stets den korrekten Lohn ausgezahlt bekommen, übernehmen wir mit der Lohnbuchhaltung die Abrechnung der Lohn- und Gehaltszahlungen Ihres Unternehmens. Zudem kümmeren wir uns um die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen.
• Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung, Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen, Berufsgenossenschaftsmeldungen, LSt-Bescheinigungen, Buchungslisten, Überweisungsträger, Schecks, Datenübermittlungen an Banken, Finanzbehörden und Krankenkassen
• Erstellung von Baulohnabrechnungen incl. Meldungen an die Soka-Bau etc.
• Beratung in allen Lohnfragen
• Teilnahme an Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen von nicht buchhaltungspflichtigen Unternehmen und Freiberuflern. Des Weiteren entwickeln wir hieraus die E-Bilanz für das Finanzamt und eine eventuell notwendige Veröffentlichungen bzw. Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses im Bundesanzeiger.
Ihr Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres. Für Ihre Kapitalgesellschaft erstellen wir zusätzlich den Anhang zur Bilanz und erfüllen für Sie die gesetztliche Verpflichtung der Offenlegung des Jahresabschlusses.
Mit dem Jahresabschluss kommen Sie nicht nur Ihrer Informationsfunktion für Gesellschafter, Anteilseigner oder Banken nach, sondern schaffen somit, zusammen mit den notwendigen Steuererklärungen, die Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens.
• Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht
• Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
• Erstellung eines Anhangs
• Erstellung von Eröffungs- und Zwischenbilanzen
• Erstellung von Aufgabe- und Liquidationsbilanzen wegen Geschäftsveräußerung oder -aufgabe bzw. Liquidation
• Erstellung von E-Bilanzen
• Veröffentlichungen im Bundesanzeiger
Wir erstellen Ihnen ihrer Steuererklärungen und beraten Sie kompetent und persönlich, damit Ihre Steuerbelastung minimiert werden kann. Die form- und fristgerechte Erstellung Ihrer Steuererklärungen umfasst u.a. die Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Kapitalertragsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts sowie Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung.
Wir erstellen alle Steuererklärungen für:
• gewerbliche Einzelunternehmer
• Freiberufler und Partnerschaftsgesellschaften
• Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
• Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)
• Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften
• Erben, Erbengemeinschaften und Beschenkte
Bei uns erhalten Existenzgründer kompetente Beratung, um von Anfang an alles in die richtigen Wege zu leiten. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen und zeigen Ihnen, welche Pflichten auf Sie zukommen und wie diese zu erfüllen sind.
• Erkennen der persönlichen Voraussetzungen, Eignung für eine Existenzgründung
• Unternehmensgründungsplanung (Businessplan), Ergebnisplanung, Kapitalbedarfsplanung und Finanzierungsplanung
• Wahl der geeigneten Rechtsform
• Melde und Eintragungspflichten
• Beantragung von Fördermaßnahmen für Existenzgründer, staatlichen Finanzierungshilfen und Zuschüssen (z.B. Gründungszuschuss)
Die Anerkennung durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V. zum Fachberater für Unternehmensnachfolge erfolgte nach der Teilnahme der entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen, des Nachweises der Qualifikation durch schriftliche Prüfungen und der Begutachtung von praktischen Fällen durch den Prüfungsausschuss. Hiermit verbunden sind nunmehr jährlich zusätzliche Fortbildungsseminare, die verpflichtend dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. nachgewiesen werden müssen, um den Titel dieser Zusatzqualifikation dauerhaft führen zu dürfen.
Wir sind Ihr kompetender Ansprechpartner unter anderem für:
• Steueroptimierung beim Kauf, Verkauf oder der Aufgabe eines Unternehmens
• Beratung zur optimalen Rechtsformwahl bei der Gründung / Übernahme eines Unternehmens bzw. der Aufnahme von Partnern
• Planung und Umsetzung von Unternehmensübergaben innerhalb der Familie und an fremde Dritte
• Unternehmens- und Grundbesitzbewertungen, u. a. zur Kaufpreisfindung
• Unternehmensumwandlungen
• Schenkungen und Erbschaften
• Testamentsgestaltungen
• Testamentsvollstreckungen